Sonntag, Februar 09, 2014

Inserat: Kleines Mietshaus in Berlin-Mitte zu verkaufen

Teilmodernisierter Altbau in der Zehdenicker Straße, PLZ 10119 Berlin Mitte, von Erbengemeinschaft provisionsfrei zu verkaufen.
Erdgeschosss: ca. 80 qm, drei Zimmer + Küche + Diele + Wannenbad, GasEtagenheizung
1. OG: ca. 100 qm, vier Zimmer + Küche + Diele + Wannenbad + Balkon, Ofenheizung
2. OG: ca. 100 qm, vier Zimmer + Küche + Diele + Wannenbad + Balkon, Ofenheizung
3. OG: ca. 100 qm, vier Zimmer + Küche + Diele + Wannenbad + Balkon, Ofenheizung
4. OG: ca.   95 qm, vier Zimmer + Küche + Diele + Wannenbad, GasEtagenheizung
Das Dachgeschoss ist bislang unausgebaut.
Gebäude und Hof sind komplett unterkellert.
Baujahr: eventuell 1880
Preis: Verhandlungssache  (Maklermitwirkung ist untersagt)
Weitere Auskünfte: Büro Rabanus 030 - 47 87 626

Beispielgrundriss 2. Obergeschoss


  
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Dienstag, September 14, 2010

Metro schließt Filialen Pankow und Marzahn

Der Handelsriese Metro schließt Ende Oktober seine Filialen in Pankow und Marzahn. Laut Presseberichten werden dadurch in Pankow 168 Vollzeitbeschäftigte, in Marzahn 144 Vollzeitbeschäftigte arbeitslos.

Donnerstag, Mai 01, 2008

Antisemitische Friedhofsschändungen

Der Berliner Tagesspiegel berichtet in seiner Online-Ausgabe, dass der Jüdische Friedhof in Weißensee zwei aufeinanderfolgende Nächte geschändet wurde. Dieser Friedhof gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern Deutschlands, und so wundert es nicht, dass Neonazis ihren Vorbildern gleich solche Schändungen begehen.

Der andere Aspekt: Das sind Straftaten, mit denen rechtsextremistische Organisationen ihre Mitglieder an sich binden, denn wer daran teilnahm, "muss schweigen". Das "stärkt" ihnen, was sie "Kameradschaft" nennen.

Die Straftat fand im Nächtlichen statt, so dass es vermutlich niemand bemerkte, aber die Strolche, die so etwas tun, sind mit ihren "Meinungen" nicht unbekannt, sondern haben feige und schweigende Eltern, Nachbarn, Lehrer und Freunde. Und die sind mitverantwortlich.

www.Antisemitismus.de

Dienstag, April 22, 2008

Grundwasser steigt in Berlins Kellern

Durch die Industrie-Verlagerung in "Billiglohnländer" sinkt in vielen Siedlungsräumen Deutschlands der Wasserverbrauch. Die Wasserkosten und Grundwasserspiegel steigen, erhöhen die Mietnebenkosten und lassen vielfach Keller feucht werden.

In Berlin sank die Grundwasserförderung im Stadtgebiet zwischen 1989 und 2005 von 378 Millionen auf 206 Millionen Kubikmeter. Besonders betroffen sind die Stadtgebiete im geologischen "Berliner Urstromtal", das sich vom Südosten nach Nordwesten durch Berlin ziehe. Allein auf dieser Fläche von rund 65 Quadratkilometern stieg das Grundwasser zwischen 1989 und 2002 um mehr als einen Meter und macht in vielen Kellern permanentes Abpumpen erforderlich.

Berliner Senat und Berliner Wasserbetriebe schieben das Wasser den Hauseigentümern in die Schuhe: Die Hauseigentümer seien für die Gebäudeabdichtung zuständig - und die sei häufig mangelhaft.

Diese Argumentation leugnet den Grundwasseranstieg. In anderen Passagen oft der selben Stellungnahmen wird der Grundwasseranstieg als Naturereignis dargestellt, leugnet wiederum den Zusammenhang zwischen gesunkenen Fördermengen und dadurch bedingten Grundwasseranstieg.

Trotz angeblicher "Unzuständigkeit" wurde jedoch eine "Grundwasserverordnung" erlassen, um die Wasserwerke auf Rücksichtnahme gegenüber der Gebäudewirtschaft zu verpflichten. - Mal beobachten, was sie taugt.

-msr-



Kopenhagener Straße, Berlin Reinickendorf im April 2008
In solchen Mengen strömt das Grundwasser durch die Dränagerohre in den Pumpensumpf.
Das Gerede von "mangelhafter Abdichtung" ist ein schlechter Aprilscherz.


  • Diskussionen.de
  • Montag, April 07, 2008

    Vereinsverbot gegen Kameradschaft Tor bestätigt

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Klage der Kameradschaft Tor Berlin gegen das von der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin ausgesprochene Vereinsverbot durch Urteil vom 11. März 2008, das den Verfahrensbeteiligten in den letzten Tagen zugestellt wurde, abgewiesen. Die Behörde begründete die Verbotsverfügung damit, dass sich die seit dem Jahr 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sog. „Mädelgruppe“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte; sie trete für einen „nationalen Sozialismus“ ein, glorifiziere kontinuierlich Adolf Hitler, Rudolf Hess sowie Horst Wessel, habe eine antisemitische Einstellung, trete aggressiv fremdenfeindlich und rassistisch auf und lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Den Einwänden der Kameradschaft, die unter anderem geltend gemacht hat, lediglich eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, ist der Senat nicht gefolgt. Dem vorliegenden Beweismaterial sei bei umfassender Würdigung zu entnehmen, dass die Kameradschaft Tor eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung aufweise, die sie kämpferisch-aggressiv, insbesondere durch die öffentliche Verbreitung von entsprechendem Propagandamaterial, verfolge. Das Verbot sei im Hinblick auf die Aktionen der Kameradschaft frei von Willkür und verhältnismäßig. Das Gericht hat insoweit hervorgehoben, dass eine Vereinigung, deren Ziel die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, sich für darauf gerichtete Handlungen nicht auf die verfassungsrechtliche Gewährleistung freier politischer Betätigung berufen könne. Die Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen worden.

    Urteil vom 11. März 2008 – OVG 1 A 3.05 -

    OVG-Pressemitteilung, Berlin, den 07.04.2008

    Dienstag, Februar 26, 2008

    Halbe Wassernutzung und doppelter Regen bringen nasse Keller

    Förderregime angepasst und notwendige Grundwasseranreicherung gesenkt
    In den vergangenen 20 Jahren sind die Grundwasserstände in Berlin wieder auf das Niveau angestiegen, das sie vor Beginn der Industrialisierung vor 150 Jahren hatten. Gleichzeitig hat sich die Wasserförderung in Berlin durch Abwanderung von produzierendem Gewerbe und moderne Haustechnik halbiert. Die ergiebigen Niederschläge des vergangenen Jahres, die um mehr als 40 % über denen des langjährigen Durchschnitts lagen und die sich im Januar fortsetzten, haben den Boden mit Wasser gesättigt und in den Tälern von Spree und Havel den Grundwasserspiegel um weitere 40 bis 80 cm steigen lassen. Dadurch kommt es in verschiedenen Teilen der Stadt zu feuchten Kellern – selbst in Gebieten, die fernab von Wasserwerken liegen und durch deren Förderung gar nicht beeinflusst werden können.

    Die Regulierung der Grundwasserhöhen ist nicht Aufgabe der Berliner Wasserbetriebe. Mit zwei 2001 stillgelegten Wasserwerken wird zur Abwehr von Vernässungsschäden an Gebäuden so genanntes Grundwassermanagement betrieben, d.h. Grundwasser wird gefördert und in die Spree bzw. in den Teltowkanal abgeschlagen. In Johannisthal wird dies durch das Land Berlin finanziert, in Jungfernheide durch die Siemens AG.

    Für die Berliner Wasserbetriebe sind die entsprechenden Möglichkeiten durch die Menge des verkauften Trinkwassers begrenzt. Dennoch haben die Berliner Wasserbetriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Einzugsgebiet der neun Wasserwerke Maßnahmen ergriffen, die lokal begrenzt dem steigenden Grundwasserspiegel entgegenwirken. Dazu gehört eine veränderte Verteilung der Fördermengen zwischen den Wasserwerken. Und dazu zählt auch die weitere Absenkung der in zwei Werken (Tegel und Spandau) betriebenen Grundwasseranreicherung auf ein gerade noch vertretbares Maß. Dabei wird Wasser aus der Havel im Umfeld der Brunnen im Wald versickert, um den Wasserhaushalt lokal zu stützen, sensible Landökosysteme vor dem Austrocknen zu bewahren sowie um Altlasten im Untergrund zu fixieren und damit deren
    Zustrom zu den Brunnen abzuwehren. In den Wasserwerken Spandau und Tegel wurden also die Fördermengen erhöht und gleichzeitig die Anreicherungsmengen zurückgefahren, so dass hiermit der Grundwasserpegel abgesenkt werden konnte.

    1998 haben die Berliner Wasserbetriebe insgesamt 229,0 Mio. m³ Grundwasser gefördert und dabei in den drei Werken Jungfernheide, Spandau und Tegel 48,9 Mio. m³ Grundwasser angereichert. 2007 lag die Gesamt-Fördermenge um 11,7 % darunter bei 202,3 Mio. m³, die Anreicherungsmenge wurde auf 24,6 Mio. m³ halbiert.

    Pressemitteilung vom 26.02.2008

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    Samstag, Februar 09, 2008

    Berlin verschläft Rückübertragungsansprüche

    Reichsvermögen bleibt beim Bund

    Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.

    In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.

    Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.

    Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.

    Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.

    Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.

    Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.

    Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.

    Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.

    Donnerstag, Oktober 18, 2007

    Grundwasserverunreinigung

    Grundwasser wird "beatmet"
    Pressemitteilung vom 18.10.2007
    Pilotanlage für Wasserwerk Friedrichshagen saniert belastetes Grundwasser

    Durch den jahrzehntelangen Rieselfeldbetrieb bis Mitte der 1970er Jahre und die Schlamm-behandlung im Klärwerk Münchehofe bis 1990 wurde das Grundwasser in der westlichen Krummendammer Heide verunreinigt. Das Grundwasser, das aus dieser Richtung auf die Brunnen der Galerien A bis D des Wasserwerks zufließt, kann seit Jahren nicht für die Trinkwassergewinnung genutzt werden. Stattdessen wird es abgepumpt und wegen der abwasserbürtigen Belastung im Klärwerk Münchehofe gereinigt. So wurde verhindert, dass benachbarte Grundwasservorkommen beeinträchtigt werden.

    BIOXWAND: Bakterien zerlegen Ammonium schrittweise zu Stickstoff

    Das insbesondere mit Ammoniumstickstoff belastete Grundwasser wird durch das Einblasen von Sauerstoff in den Untergrund vorgereinigt, so dass es wieder für die Trinkwasserauf-bereitung im Wasserwerk Friedrichshagen geeignet ist. Nach positiven Erfahrungen aus eigenen Forschungsvorhaben haben die Berliner Wasserbetriebe einen entsprechenden großtechnischen Versuch begonnen. Auf einem 100 Meter breiten Waldstreifen wird mit vier Lanzen technischer Sauerstoff und Luft an insgesamt 20 Punkten in 10 bis 50 Meter Tiefe in den normalerweise Sauerstoff freien Untergrund gepresst. Dadurch kann Ammoniumstickstoff im Grundwasser durch nitrifizierende Bakterien biologisch und schrittweise über Nitrit zu Nitrat oxidiert werden. Anschließend nutzen denitrifizierende Bakterien den im Nitrat gebundenen Sauerstoff. Übrig bleibt Stickstoff, der den Hauptanteil unserer Umgebungsluft ausmacht.

    Bei Erfolg wird die BIOXWAND 2009 erweitert

    Für das bei den Berliner Wasserbetrieben entwickelte biologische Oxidationswand-Verfahren (BIOXWAND) werden während der zweijährigen Pilotversuchsphase etwa 100 t Sauerstoff und 100.000 Nm³ Luft in den Untergrund injiziert und damit 270.000 m³ Grundwasser gereinigt. Nach erfolgreichem Abschluss der Versuchsphase 2009 soll die Barriere für das belastete Grundwasser von derzeit 100 Meter auf eine Breite von 800 Meter ausgeweitet werden. Dafür werden dann jährlich 320.000 € für die Nutzung von 4 Mio. m³ Grundwasser investiert. Damit sichern die Berliner Wasserbetriebe das Grundwasserdargebot langfristig für die Trinkwasserversorgung.

    Freitag, März 31, 2006

    Unsere Moschee in Pankow soll ...

    Da möchte eine Gemeinde sich eine Moschee errichten und stößt nun in der Hauptstadt eines Landes mit Religionsfreiheit auf "Bürgerwiderstand"? "Das zieht Extremisten an, die Grundstückswerte könnten fallen" usw.usf., das sind die Sorgen von Leuten, die für sich jede Hilfe erwarten dürfen, wenn es drauf ankommt, aber anderen die Grundrechte versagen.

    Warum hat der Bezirk Pankow den Muslimen für die Moschee kein schönes, zentrales Grundstück gegeben?

    Es gibt genügend städtische Brachen in diesem Bezirk und hätte mit einer prächtigen Moschee gewinnen können. Aber nein, die Brachen sollen noch weitere 15 Jahre auf "Investoren" warten, denen es dann nachgeschmissen wird, während für die Moschee nur fernab von den Muslimen in billigen Häuslebauer-Gegenden ein Grundstück bleibt, in einer Nachbarschaft, die für ihr geistiges Elend nun noch weitere Beschwer fürchtet.

    ICH WILL EIN SIGNAL dafür, dass wir keine Doppelmoral treiben, wenn wir von Religionsfreiheit reden.

    Ich will ein Signal gegen den Antiislamismus, gegen den "Krieg der Kulturen". Integration bringt vorwärts und kostet am Ende auch weniger Geld als die Probleme aus Desintegration.

    Auch darum soll sich dieses bankrotte Berlin leisten: Den Muslimen ein zentrales Grundstück in Pankow zu schenken.

    Alles geht anders. Man muss es wollen und tun. Am liebsten hätte ich sie alle nebeneinander: Die Kirche, die Synagoge, die Moschee und die Freidenkerei. Sie sollen wetteifern, dass aus ihrem Treiben der Zwietracht zwischen den Menschen gegenseitige Toleranz wird.

    -sven- >> Diskussion

    Dienstag, Juli 05, 2005

    BGH: Berliner Stadtreinigungsbetriebe

    Nr. 101/2005
    Erlaubte Einrede der unangemessenen Tariffestsetzung im
    Entgeltzahlungsprozeß eines öffentlichrechtlichen
    Versorgungsunternehmens

    Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, ob die Kunden der Berliner Stadtreinigungsbetriebe, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, in Prozessen in denen die Stadtreinigung das Entgelt für ihre Leistungen geltend macht, die Einrede erheben können, die Tarife für die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung seien unangemessen hoch, oder ob sie mit dieser Einrede auf einen Rückforderungsprozeß verwiesen werden können. Grundlage des Streits ist die folgende in den Leistungsbedingungen der Klägerin enthaltene Klausel:
    "Trotz rechtzeitiger Mitteilung [der Einwendungen gegen die Rechnung der Klägerin] bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte jedoch unberührt. Die Einwendungen sind im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Ist eine Einwendung begründet, so wird der zuviel gezahlte Betrag verrechnet oder auf ausdrücklichen Wunsch des Entgeltpflichtigen erstattet."
    Das Landgericht Berlin hat als Berufungsgericht in dem einen Fall entschieden, daß die Einrede der unangemessenen Tariffestsetzung von der streitigen Klausel nicht erfaßt werde und folglich die Einrede der unangemessenen Tariffestsetzung im Entgeltprozeß der Klägerin zulässig sei. Da die Klägerin zur Angemessenheit ihrer Tarife nichts vorgetragen hatte, hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Das Kammergericht Berlin hingegen, das in dem anderen Fall aufgrund des höheren Streitwerts Berufungsgericht war, hat der Klage mit der Begründung stattgegeben, daß die Einrede der unbilligen Leistungsbestimmung durch die streitige Klausel im Zahlungsprozeß wirksam ausgeschlossen werde.
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß die Ausschlußklausel in den Leistungsbedingungen der Klägerin zwar auch die genannte Einrede ergreift, daß die Klausel aber unwirksam ist. Sowohl aus dem Wortlaut als auch aus Sinn und Zweck der Klausel, die gewährleisten soll, daß die Klägerin als zur Vorleistung verpflichtetes Versorgungsunternehmen keine Verzögerung bei der Realisierung ihrer Entgeltforderungen in Fällen hinnehmen muß, in denen Kunden letztlich unberechtigte Einwände geltend machen, ergibt sich, daß auch Einwände gegen die Höhe der Tarife nach § 315 Abs. 3 BGB erfaßt werden. Es stellt indessen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar, daß die Klägerin entgegen der gesetzlichen Regelung, wonach der Gläubiger im Falle berechtigter Einwendungen des Schuldners keine Leistung verlangen kann, ihre Kunden auch mit begründeten Einwendungen und insbesondere mit dem schwerwiegenden Einwand der unbilligen einseitigen Leistungsbestimmung auf einen Rückforderungsprozeß verwiesen werden. Die Klausel hält deshalb der Inhaltskontrolle nach §§ 309 ff. AGBG, 307 ff. BGB nicht stand.
    Der Senat hat die Sachen zur tatrichterlichen Feststellung, ob die Tarife der Klägerin der Billigkeit entsprechen, an das jeweilige Berufungsgericht zurückverwiesen.
    Urteile des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2005

    - X ZR 60/04 - KG Berlin 26 U 142/03, LG Berlin 9 O 99/03
    - X ZR 99/04 - LG Berlin 48 S 28/04, AG Tempelhof-Kreuzberg 5 C 48/02
    Karlsruhe, den 5. Juli 2005

    Mittwoch, Oktober 13, 2004

    Berlin Linkliste

    www.inidia.de/berlin.htm
    www.berlin2.de u. www.berlin-2.de

    projektbeschreibung

    Das freut uns, dass berlin2 als Blogspot noch frei war, denn so können wir optimal unsere Berlin-Domains durch einen merkfähigen Blogspot unterstützen.

    Es wird allerdings noch eine Weile dauern, ehe wir auf Blogspot umstellen, weil wir kalenderjährlich abschließen wollen.

    neue Strategie in Vorbereitung >> www.Onlinewoche.de